Zusammenarbeit zwischen der EWV Hamm und unseren Installateursfachbetrieben
Kunden- und Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH können durch eingetragene Installteursbetriebe eigenständig in Betrieb gesetzt werden. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine Kopie ihres Installateursausweises.
Die Zählerausgabe erfolgt am Standort der EWV Hamm, Langewanneweg 89, 59063 Hamm zu folgenden Zeiten:
Mo. - Do. | 7:00 - 9:00 Uhr | 14:00 - 15:00 Uhr |
Fr. | 7:00 - 10:00 Uhr |
Die Zähler erhalten Sie am Haupteingang an unserem Kundenparkplatz.
Es ist zwingend notwendig, dass mindestens 2 Werktage vor dem gewünschten Abholtermin, ein vollständig ausgefüllter Inbetriebsetzungsantrag bei uns eigenreicht wird, um die interne Disposition sicherzustellen. Das Dokument finden Sie im rechten Bereich dieser Seite.
Folgende Angaben sind auf dem Inbetriebsetzungsantrag zwingend erforderlich:
- Nennbelastung des Netzanschlusses und der Messstelle
- Standort der Messeinrichtung (Keller, Hausanschluss Raum, Schrank vor dem Haus)
- Nennung des Einbaugrunds
- Bei Reparaturen und Gerätewechseln die Zählernummer
- Datum der Inbetriebnahme bei Neuanlagen
- Unterschrift des Auftraggebers
- Zu versorgendes Objekt bei Mehrfachanlagen
- (Mit Blickrichtung von außen auf den Haupteingang)
- Bei Ausbauten
- bisherige Anschlussleistung der demontierten Messstelle
- Ausbaugrund (Zusammenlegung, Ausbau überflüssig, Energieträger Wechsel)
- Bei Einbau einer Wärmepumpe ist die neue elektrische Gesamtleistung der Heizungsanlage incl. Zusatzheizungen (Heizstäbe) anzugeben