Hausanschlussdarstellung
Standard-Hausanschluss
Einführung in nicht unterkellerte Gebäude
- VA - Rohrkapsel und Merkblatt
- VA - Rohrkapsel für Überbauungen und Merkblatt
- Einzelhauseinführung Gas DN 25 (ADS-HEK)
- Einzelhauseinführung Wasser bis DN 32 (Ku-Bogen)
- Einbaumaße Gas-Wasser DN 50 (ADS-HEK)
Hausanschlussnische
Mehrspartenhauseinführung
- MSH - Einführung mit Keller
- MSH - Einführung ohne Keller
- MSH - Einführung FUBO 3m und Merkblatt
- MSH - Einführung FUBO 6m und Merkblatt
- MSH - Fotodokumentation
Hauseinführungsmöglichkeiten bei Überbauung
Wasserzählerschächte
Einbau von Wasserzähleranlagen
Zähler- und Reglereinbau Gas
Trinkwasser
Informieren Sie sich über den TrinkwasserCHECK zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Ihrem Haus!
Umwelttipps
Wir alle tragen Verantwortung, damit das Wasser frisch, klar und sauber aus dem Hahn fließt. Ein großer Teil der Stoffe, die das Grundwasser und die Gewässer verunreinigen, kommt aus dem Haushalt.
Deshalb:
- Auf chemische „Keulen“ im Garten verzichten
- Sondermüll (Altöl, Medikamente, Farbreste, Altbatterien, Lösungsmittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Chemikalien etc.) beim Umweltmobil oder kommunalen Schadstoff-Sammelstellen entsorgen
- Autowaschen nur in Bereichen mit Ölabscheidern
- Sparsame Dosierung von Reinigungsmitteln aller Art
Löschwasser
Informationen zur Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Hamm
Im Brandfall ist es wichtig, dass ausreichend Wasser zum Löschen bereitsteht.
Als Wasserversorger für die Stadt Hamm sind wir dazu verpflichtet, beim Bau neuer Trinkwasserleitungen nach den Richtlinien des DVGW die erforderlichen Hydranten zu errichten und zu betreiben.
Der Grundschutz umfasst den Brandschutz für Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko.
Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH prüft im Zuge des Grundschutzes und auf Basis des DVGW Arbeitsblattes W 405, in welchem Umfang Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz über die Hydranten entnommen werden kann.
Beim Nachweis der Löschwassermenge ist zu berücksichtigen, dass auch während einer Entnahme von Löschwasser die Trinkwasserversorgung gewährleistet sein muss. Es dürfen insbesondere keine unübersehbaren Risiken, die den Bestand der Wasserverteilungsanlagen und die Qualität des Trinkwassers gefährden, eingegangen werden.
Bauherren oder Planungsbüros erhalten für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes auf Anforderung eine kostenfreie Auskunft zum Grundschutz von uns.
Senden Sie hierzu Ihre Anfrage unter Angabe der Objektadresse bzw. der Grundstücksbezeichnung ausschließlich schriftlich an loeschwasserauskunft@ewv-hamm-netz.de. Fügen Sie Ihrer Anfrage unbedingt einen Planausschnitt / Übersichtsplan der Baumaßnahme bei.
Sie erhalten von uns einen Planausschnitt mit Lage und Nennweite der Versorgungsleitung, die dazugehörigen Hydranten und eine schriftliche Beurteilung des jeweiligen Bereiches. In der Beurteilung ist (gemäß DVGW-Arbeitsblatt 405) die Löschwassermenge aus unserem Trinkwassernetz, die für eine Löschzeit von mindestens 2 Stunden zur Verfügung steht, angegeben.
Prüfen Sie die von uns übermittelten Daten unbedingt anhand der aktuellen Gegebenheiten vor Ort. So können z. B. Unterflurhydranten nur genutzt werden, wenn diese auch direkt zugänglich und nicht durch Mauern oder Bahnschienen vom angefragten Bereich getrennt sind.
Sollten Sie nach der Überprüfung noch Fragen haben, wenden Sie sich per E-Mail an
loeschwasserauskunft@ewv-hamm-netz.de.
Bitte beachten Sie: Unsere Antwort erhalten Sie ausschließlich per Mail. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen und die Anfrage zeitnah zu stellen, damit es nicht zu Verzögerungen in Ihrem Projekt kommt.
Der Objektschutz geht über den Grundschutz hinaus und gilt für größere Objekte mit erhöhtem Brand- und Personenrisiko. Der Objektschutz ist im Zuge der Baugenehmigungsplanung mit dem Bauamt der Stadt Hamm und der Feuerwehr abzustimmen.
Bitte beachten Sie: Die von uns angebotenen Trinkwasserhausanschlüsse werden auf Basis des Trinkwasserbedarfs gemäß EN 1717 / DIN 1988 bemessen und orientieren sich nicht am Bedarf des Objektschutzes. Die Bereitstellung von Löschwasser aus unserem Trinkwassernetz kann in diesem Fall nicht über die Leistungskapazität des Trinkwasserbedarfs erfolgen.
Details hierzu können Sie gerne mit unserem Fachbereich Hausanschluss & Inbetriebsetzung über netzanschluss@ewv-hamm-netz.de klären.
Sollten Sie darüber hinaus eine digitale Planauskunft wünschen, wenden Sie sich bitte an planauskunft@ewv-hamm-netz.de
Wie sieht ein Hydrant in der Örtlichkeit aus und wie finde ich ihn?
Hinweisschild für Unterflurhydrant
Unterflurhydrant
Auskunft Grundschutz, allgemeine Fragen:
loeschwasserauskunft@ewv-hamm-netz.de
Auskunft Objektschutz: