Bedingungen & Verträge
Die Bedingungen für Messstellenbetreiber basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.
Diese Bedingungen sind die Grundlage für den Messstellenbetrieb im Netz der EWV.
Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens veröffentlicht. Die EWV veröffentlicht nachfolgend die Verträge sowie weitere Bedingungen für den Messstellenzugang.