Messstellenbetrieb

Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH (EWV) nimmt als Verteilnetzbetreiber innerhalb der von ihr betriebenen Energieversorgungsnetze die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wahr.

Bedingungen & Verträge

Die Bedingungen für Messstellenbetreiber basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.

Diese Bedingungen sind die Grundlage für den Messstellenbetrieb im Netz der EWV.

Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens veröffentlicht. Die EWV veröffentlicht nachfolgend die Verträge sowie weitere Bedingungen für den Messstellenzugang.

Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz

Im Netzgebiet der EWV werden im Rahmen der gesetzlichen Umbauverpflichtung

ca. 90% der Zähleranlagen auf moderne Messeinrichtungen und
ca. 10% der Zähleranlagen auf intelligente Messysteme umgebaut.

Kunden

Informationen zu Zählern

Kundenportal zur Verbrauchsvisualisierung

Sie wollen die Verbrauchsdaten Ihres intelligenten Messsystems einsehen? 

Das können Sie ganz einfach in unserem Online-Portal

Zur erstmaligen Einrichtung registrieren Sie sich mit den Daten aus dem Anschreiben, welches Ihnen nach dem Einbau des intelligenten Messsystems zugesendet wurde.

Messstellenbetriebsgebühren

Die Entgelte der EWV für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMS) ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt. Die Preisblätter werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Hier finden Sie alle Preise für den Messstellenbetrieb der mMe und iMS.

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