Anmeldung einer Photovoltaikanlage

Wollen Sie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) gemäß Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) auf ihrem Gebäude bzw. Grundstück errichten, dann unterstützen wir Sie gerne. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen zur Anmeldung, Inbetriebnahme und Fertigmeldung ihrer neuen Einspeiseanlage.

Wichtig:

Für Anmeldungen von Photovoltaikanlagen nutzen Sie ab dem 06.01.2025 bitte ausschließlich unser Online-Portal.

Den Zeitplan zur Bearbeitung ihrer Photovoltaikanlage bei der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH (EWV Hamm) gemäß § 8 EEG finden Sie hier.

Darstellung des 3-stufigen Einspeiseprozesses

Das folgende Schaubild beschreibt den 3-stufigen Einspeiseprozess der bei der EWV Hamm über das Einspeiserportal abgebildet wird.

Mit einem Klick auf die Grafik können Sie diese vergrößern.

Der Prozess gliedert sich in folgende Prozessschritte:

  1. Antrag zur Anmeldung einer PV-Anlage
  2. Inbetriebnahme der PV-Anlage
  3. Inbetriebsetzung/ Fertigmeldung der PV-Anlage

Die Anmeldung einer PV-Anlage kann eigenständig durch den Anlagenbetreiber/ Kunden erfolgen, oder durch seinen Anlagenerrichter oder Installateur. Sofern ein Dritter (Errichter bzw. Installateur) die Anmeldung übernimmt, muss eine Vollmacht im Portal hochgeladen werden. Gleiches gilt, wenn der Anlagenbetreiber nicht gleichzeitig Grundstückseigentümer ist. In diesem Fall muss der Eigentümer dem Anlagenbetreiber eine Vollmacht ausstellen.

Die Vollmachten für abweichenden Anlagenbetreiber bzw. Grundstückeigentümer finden Sie hier:

Vollmacht Anlagenbetreiber (PDF)

Vollmacht Grundstückseigentümer (PDF)

Nach erfolgreicher Anmeldung ihrer Einspeiseanlage erfolgt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch die EWV Hamm. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns eine Einspeisezusage, so dass mit dem Bau der PV-Anlage begonnen werden kann.

Die Einspeisezusage beschränkt sich maximal auf die beantragte kWp-Leistung.

Nach fertiger Installation und Prüfung der Betriebsbereitschaft der Einspeiseanlage erfolgt die Inbetriebnahme über das Onlineportal. Neben den Anlagenstammdaten wird in diesem Schritt das anzuwendende Messkonzept abgefragt. Die Wahl des Messkonzepts beschränkt sich bei der EWV Hamm auf die allgemein gültigen Messkonzepte der VBEW. Die Darstellung der gültigen Messkonzepte finden Sie hier.

Nachdem der Installateur die Anlage mit oder ohne Zählerwechsel technisch in Betrieb genommen hat, erfolgt die Inbetriebsetzung /Fertigmeldung der Anlage durch den Installateur im Online-Portal der EWV Hamm.

Sofern uns alle relevanten Daten vorliegen und der Installateur den alten Zähler bei uns abgegeben hat (nur bei Inbetriebsetzung mit Zählerwechsel) ist der Prozess erfolgreich abgeschlossen.

Sie erhalten von uns ein Begrüßungsschreiben mit allen relevanten Daten zur Einspeisevergütung gemäß EEG.

Wichtig:

Voraussetzung für den Erhalt der Einspeisevergütung ist die durch Sie als Anlagenbetreiber vorzunehmende Registrierung Ihrer Einspeiseanlage sowie eines ggf. vorhandenen Speichers im Marktstammdatenregister (MaStR). Sollten Sie Ihre Anlage nicht in dem vorgeschriebenen Zeitraum, innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme, registrieren, erfolgt gemäß § 23 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) bis zur Durchführung der Registrierung keine Auszahlung der Vergütung an Sie. Zögern Sie daher nicht und schließen Sie die Registrierung möglichst noch heute unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR ab, sofern dies nicht bereits von Ihnen erledigt wurde.