Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Um die Klimaziele zu erreichen, müssen in Zukunft weiterhin Elektroladesäulen sowie Wärmepumpen installiert werden. Diese sogenannten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ stellen in Ihrer Vielzahl eine Herausforderung für das Stromnetz dar und können zu Engpässen im Stromnetz führen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur mit Wirkung zum 01.01.2024 neue Regelungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen festgelegt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind folgende Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW):
- Ladepunkt für Elektromobile, der kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt ist
- Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe),
- Anlage zur Raumkühlung (z.B. für Wohn-, Büro-, Aufenthalts- und Produktionsräume)
- Anlage zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der Stromentnahme des Stromverbrauchs (Einspeicherung)
Diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen sollen auch in Zukunft ohne große Wartezeit ans Netz angeschlossen werden - gleichzeitig muss eine versorgungssichere Einbindung in das Stromnetz sichergestellt sein. Die Neuregelungen sehen vor, dass Netzanschlüsse für Verbrauchseinrichtungen vereinfacht und beschleunigt werden - zudem profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug dafür müssen diese Anlagen eine temporäre Begrenzung ihrer Leistung bei hoher Netzauslastung zulassen, also steuerbar gemacht werden.
Wahlmöglichkeit des reduzierten Netzentgeltes
Der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung kann für das Jahr 2024 zwischen
Modul 1 - netzbetreiberindividueller pauschaler Betrag und
Modul 2 - prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde (Achtung: Hierfür ist ein separater Zähler notwendig!)
wählen. Die jeweils aktuellen Netzentgelte sind hier in unserem Preisblatt 2024 veröffentlicht.
Ab 01. April 2025 soll ein weiteres Modul zur Reduzierung des Netzentgeltes gewählt werden können.
Modul 3 – In Kombination mit Modul 1 als Anreizmodul mit zeitlich variablen Netzenzgelten
Aktuell gibt es wenig Informationen zur Steuerungstechnik, da es noch keine serienmäßigen Steuergeräte auf dem Markt gibt. Bis zur Verfügbarkeit einer Steuerung (intelligentes Messsystem/Steuerbox) werden wir vorübergehend ausschließlich moderne Messeinrichtungen ohne Steuergeräte einsetzen. Zur Nachrüstung der Steuerung werden wir rechtzeitig informieren.