Für Bestandsanlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen waren und die unter die Regelung nach § 14a EnWG fallen, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Diese Bestandsanlagen werden bis zum 31.12.2028 gemäß den bisherigen Regelungen behandelt und mit den veröffentlichen Netzentgelten für Bestandskunden abgerechnet. Ein freiwilliger unwiderruflicher Wechsel in die netzorientierte Steuerung ist jederzeit möglich.
Ob sich ein Wechsel in die neue Regelung lohnt oder welches Modul für Sie in Frage kommt, hängt von ihrem individuellen Verbrauch und ihrer individuellen Hausinstallation ab. Kontaktieren Sie hierzu den von Ihnen beauftragten Elektroinstallateur.