Schlichtungsstelle Energie

Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Unternehmens betreffen, sind zu richten an

Stadtwerke Hamm GmbH, Südring 1, 59065 Hamm, Tel: 02381 274 - 17 71 oder per Mail an service-at-stadtwerke-hamm.de.

Sie sind berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, 030 2757240–0, Mo. - Di. 14:00 - 16:00 Uhr, Mi. – Do. 10:00 – 12:00 Uhr, E-Mail: info-at-schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480 - 500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr), Telefax: 030 22480 - 323, E-Mail: verbraucherservice-energie-at-bnetza.de.