Erdgasumstellung in Hamm

Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH ist Ihr Netzbetreiber vor Ort und für die zuverlässige Versorgung mit Wasser, Strom, Fernwärme und Gas verantwortlich.
Zurzeit versorgen wir Sie in unserem Netzgebiet mit dem sogenanntem „L-Gas“. Aufgrund rückläufiger Fördermengen steht uns L-Gas in Zukunft jedoch nur noch sehr begrenzt zur Verfügung. Deshalb wird in allen mit L-Gas versorgten Gebieten (z. B. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen), also auch in Hamm, die Versorgung nach und nach auf H-Gas umgestellt.

Wer ist für die Erdgasumstellung zuständig? 

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Durchführung der Erdgasumstellung zuständig, in unserer Region also wir, die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Lieferanten Sie Ihr Erdgas beziehen.

Was passiert bei der Umstellung? 

L- und H-Gas unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert. Alle Gasgeräte und -anlagen in Haushalten, Betrieben und der Industrie müssen an die neue Gasart H-Gas angepasst werden, damit sie weiterhin zuverlässig und sicher funktionieren. 

Die Erdgasumstellung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst erheben die von uns beauftragten Monteure alle Gasgeräte in unserem Netzgebiet. Dabei werden die relevanten Gerätedaten erfasst (bspw. die CE-Kennzeichnung oder der Gerätetyp). Im Anschluss daran erfolgt die technische Anpassung der Gasgeräte. Sie erhalten also mindestens zwei Besuche unserer Monteure. Zwischen der Erhebung und der Anpassung kann ein Zeitraum von bis zu eineinhalb Jahren liegen. 

In rund 10 Prozent der Fälle erfolgt nach der Erhebung bzw. Anpassung eine stichprobenartige Qualitätskontrolle der durchgeführten Arbeiten. 

Wann geht es los?  

Die Erhebung beginnt in unserem Netzgebiet voraussichtlich im April 2025. Die Anpassung der Gasgeräte erfolgt ab Oktober 2026. Die Schalttermine, also die Zeitpunkte der tatsächlichen Umstellung auf H-Gas, sind der 20.04.2027 sowie der 01.06.2027 und der 13.07.2027.  

Was müssen Sie tun? 

Sie brauchen nichts zu unternehmen. Wir informieren die betroffenen Kunden rechtzeitig schriftlich über alle weiteren Schritte.
 

Hier haben wir nochmal einige allgemeine Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst:

Erdgaskunden in Deutschland werden mit zwei verschiedenen Gasarten beliefert, L- oder H-Gas. Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert. Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low calorific“ (niedriger Brennwert), „H-“ steht für „high calorific“ (hoher Brennwert). Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³).

Erdgaskunden in Deutschland werden bisher entweder mit L-Gas oder mit H-Gas versorgt. Derzeit strömt L-Gas durch die Leitungen im Netzgebiet der Stadtwerke Hamm GmbH.

Die L-Gas-Versorgung wurde bislang hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt.

Da die Niederlande jedoch die Förderung reduzieren und in der Zukunft nicht mehr genug L-Gas zur Verfügung steht, wird in den nächsten Jahren die Versorgung deutschlandweit auf H-Gas umgestellt.

Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte und -anlagen in Haushalten, Betrieben und der Industrie.

Alle Gasgeräte und -anlagen müssen an den Betrieb mit der neuen Erdgasqualität H-Gas angepasst werden.

Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 % aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt.

Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen.

Bis 2029 wird die Umstellung deutschlandweit ca. 5,2 Millionen Erdgaskunden betreffen.

Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt.

L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.

L-Gas-Vorkommen befinden sich in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und entlang der Rheinschiene bis kurz vor Frankfurt sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.

Im restlichen Bundesgebiet erfolgt die Gasversorgung fast ausschließlich mit H-Gas.

Die gesetzliche Grundlage ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a) festgeschrieben.

Zusätzliche Informationen finden sich in der Kooperationsvereinbarung Gas, das Gasnetzverordnung und auf den Internetseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Die zentrale Konvertierung des H-Gases in L-Gas für das gesamte Versorgungsgebiet ist technisch machbar, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Die Konvertierung würde die Gaskunden langfristig deutlich stärker belasten als die einmalige Umstellung der Verbrauchseinrichtungen.

Weitere Informationen zur Erdgasumstellung finden Sie auf unserer neu eingerichteten Seite unter www.erdgasumstellung-hamm.de.